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BGH, 08.07.2008 - 3 StR 213/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 55 StGB
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (fehlerhafte Einbeziehung; Beschwer) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision als unbegründet
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55 Abs. 1
Gesamtstrafenbildung und Vollstreckungssituation nach Aufhebung und Zurückverweisung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.08.2001 - 5 StR 291/01
Pflichtverteidigerwechsel in der Revision; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung …
Auszug aus BGH, 08.07.2008 - 3 StR 213/08
Zwar ist die vom Landgericht vorgenommene nachträgliche Gesamtstrafenbildung (§ 55 Abs. 1 Satz 1 StGB) rechtsfehlerhaft, weil sie nicht auf der Grundlage der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten tatrichterlichen Verhandlung durchgeführt worden ist (vgl. BGH NStZ 2001, 645; NStZ-RR 2006, 232;… Fischer, StGB 55. Aufl. § 55 Rdn. 37 a). - BGH, 07.04.2006 - 2 StR 63/06
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung); Verschlechterungsverbot
Auszug aus BGH, 08.07.2008 - 3 StR 213/08
Zwar ist die vom Landgericht vorgenommene nachträgliche Gesamtstrafenbildung (§ 55 Abs. 1 Satz 1 StGB) rechtsfehlerhaft, weil sie nicht auf der Grundlage der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten tatrichterlichen Verhandlung durchgeführt worden ist (vgl. BGH NStZ 2001, 645; NStZ-RR 2006, 232;… Fischer, StGB 55. Aufl. § 55 Rdn. 37 a).